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Läuten der Glocken bei einer Geburt oder bei einem Sterbefall

Wenn Glocken läuten, rufen sie zum Gebet – also zum Gespräch mit Gott, zu Danksagung und Lobpreis, zur Bitte und Fürbitte. Jeder, der den Glockenklang hört, ist herzlich zum Gebet eingeladen.

Seit Generationen werden durch das Sterbeläuten alle Christen eingeladen und aufgefordert, Gott um Trost und Hilfe für die Leidtragenden zu bitten und ihnen darüber hinaus auch in ihrer Trauer und Not zur Seite zu stehen. Die Sterbeglocke läutet jeweils um 9.00 Uhr.

Seit 1993 kann in Eibach auch zur Geburt eines Kindes eine Glocke geläutet werden. Damit sind die Dorfbewohner in besonderer Weise angesprochen und aufgefordert, nicht nur am Leid, sondern auch an der Freude anderer teilzuhaben. Durch das Geburtsläuten wird eingeladen, Gott für das neue Leben zu danken und für das Kind/er und die Eltern Gottes Schutz und Segen zu erbitten. Geläutet wird am Tag nach der Geburt, und zwar um 17.00 Uhr.

Geburts- und Sterbeläuten kann nur auf Wunsch der Angehörigen / Eltern geschehen und ist bei dem jeweiligen Küster / der jeweiligen Küsterin anzumelden: Andreas und Petra Seibert, Tel.: 25811.

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